AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeine Grundlagen

(1)  Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integraler Bestandteil jedes Beratungsabkommens, gleichgültig, ob es in schriftlicher oder mündlicher Form getroffen wurde. Ein Auftrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch Leybold Strategy Consultants zu Stande. Deren Stillschweigen alleine gilt nicht als Annahme eines Auftrags.

(2)  Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen der Geschäftsbedingungen unwirksam werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen nicht.

(3)  Leybold Strategy Consultants sind berechtigt, den Beratungsauftrag durch sachverständige, selbständige und/oder unselbständig beschäftigte Mitarbeiter, Werkvertragsnehmer und/oder freiberufliche Kooperationspartner (ganz oder teilweise) durchführen zu lassen.

(4)  Der Auftraggeber ist verpflichtet, Leybold Strategy Consultants auch ohne deren besondere Aufforderung alle zur Erfüllung vertraglicher Pflichten notwendigen Unterlagen, Daten und Informationen in der erforderlichen Form zur Verfügung zu stellen und über alle auftragsrelevanten Umstände und Vorgänge zu informieren. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Beratungstätigkeit bekannt werden.

§ 2 Geltungsbereich

Die Geschäftsbedingungen gelten immer dann, wenn ihre Anwendung nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde. Für den Fall, dass diese Geschäftsbedingungen mit jenen des Auftraggebers konkurrieren, gehen gegenständliche Geschäftsbedingungen vor.

§ 3 Umfang des Beratungsauftrages

(1)  Der Umfang des Beratungsauftrages wird vertraglich vereinbart. Existiert keine schriftliche Vereinbarung, ergibt er sich aus den Umständen des konkreten Falles.

(2)  Leybold Strategy Consultants sind nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber übermittelten Unterlagen, Daten und Informationen auf Vollständigkeit, Richtigkeit sowie darauf zu prüfen, ob diese für den beabsichtigten Verwendungszweck geeignet sind, in Rechte Dritter eingreifen oder gegen gesetzliche Bestimmungen (z. B. Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, Markenschutzgesetz etc.) verstoßen.

§ 4 Schutz des geistigen Eigentums/Urheberrecht

(1)  Der Auftraggeber ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die im Zuge des Beratungsauftrages von Leybold Strategy Consultants, ihren Mitarbeitern und Kooperationspartnern erstellten Angebote, Entwürfe, Analysen, Gutachten, Leistungsbeschreibungen, Datenträger und dergleichen nur für Auftragszwecke Verwendung finden. Insbesondere bedarf die entgeltliche und unentgeltliche Weitergabe jeglicher Art von beruflichen Äußerungen des Auftragnehmers an Dritte dessen schriftlicher Zustimmung. Eine Haftung der Leybold Strategy Consultants dem Dritten gegenüber wird damit nicht begründet.

(2)  Leybold Strategy Consultants verbleiben an ihren Leistungen ein Urheberrecht.

(3)  Im Hinblick darauf, dass die erstellten Beratungsleistungen geistiges Eigentum der Leybold Strategy Consultants sind, gilt das Nutzungsrecht derselben auch nach Bezahlung des Honorars ausschließlich für eigene Zwecke des Auftraggebers und nur in dem im Vertrag bezeichneten Umfang. Das Erstellen von Aufzeichnungen von Workshops, Trainings oder Seminaren in der Präsenz- oder Onlinevariante ist ohne schriftliche Genehmigung der Leybold Strategy Consultants nicht erlaubt.

§ 5 Mängelbeseitigung und Gewährleistung

(1)  Der Auftraggeber hat Anspruch auf kostenlose Beseitigung von Mängeln, sofern diese von Leybold Strategy Consultants zu vertreten sind. Dieser Anspruch erlischt sechs Monate nach Erbringung der beanstandeten Leistung (Berichtslegung).

(2)  Leybold Strategy Consultants werden ihre Pflichten zur Erfüllung des Auftrags mit bestem Wissen und Gewissen erfüllen. Sie gewährleistet, alle Leistungen im Sinn des Auftraggebers zu erbringen, ist aber hinsichtlich der inhaltlichen Richtigkeit, Vollständigkeit und Wahrheitsmäßigkeit ihrer Arbeit auf die Mitarbeit des Auftraggebers angewiesen. Insbesondere hinsichtlich der Vorgaben und Vorinformationen des Auftraggebers ist der Auftragnehmer gebunden, diese umzusetzen und übernimmt keinerlei Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Wahrheitsmäßigkeit der erarbeiteten Ergebnisse (z. B. Analysen, Gutachten), soweit diese auf Angaben des Auftraggebers beruhen bzw. aus Angaben des Auftraggebers resultieren.

(3)  Die Beweislastumkehr, also die Verpflichtung der Leybold Strategy Consultants zum Beweis ihrer Unschuld am Mangel, ist ausgeschlossen.

(4)  Im Falle der Gewährleistung hat Nachbesserung jedenfalls Vorrang vor Minderung oder Wandlung.

(5)  Leybold Strategy Consultants leisten ohne ausdrückliche schriftliche Zusage keine Gewähr für eine bestimmte Verwendbarkeit oder Verwertbarkeit der Leistungen.

§ 6 Haftung

(1)  Leybold Strategy Consultants und ihre Mitarbeiter handeln bei der Durchführung der Beratung nach den allgemein anerkannten Prinzipien der Berufsausübung. Sie haftet für Schäden nur im Falle, dass ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, und zwar im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

(2)  Der Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten nachdem der oder die Anspruchsberechtigte/n vom Schaden Kenntnis erlangt haben, erhoben werden.

§ 7 Verpflichtung zur Verschwiegenheit

(1)  Leybold Strategy Consultants, ihre Mitarbeiter und die hinzugezogenen Kollegen verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Diese Schweigepflicht bezieht sich auch auf den Auftraggeber als auch auf dessen Geschäftsverbindungen.

(2)  Nur der Auftraggeber selbst, nicht aber dessen Erfüllungsgehilfen, kann die Berater schriftlich von dieser Schweigepflicht entbinden.

(3)  Leybold Strategy Consultants darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse ihrer Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen, kann aber anonymisierte Berichte über ihre Tätigkeit für den Auftraggeber veröffentlichen.

(4)  Die Schweigepflicht des Beraters, seiner Mitarbeiter und der beigezogenen Kollegen gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Auftrages. Ausgenommen sind Fälle, in denen eine gesetzliche Verpflichtung zur Auskunftserteilung besteht.

(5)  Leybold Strategy Consultants sind befugt, ihr anvertraute, personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmungen des Beratungsauftrages zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. Sie gewährleistet gemäß den Bestimmungen der DSGVO und des Datenschutzgesetzes die Verpflichtung zur Wahrung des Datengeheimnisses.

§ 8 Honoraranspruch

(1)  Leybold Strategy Consultants haben als Gegenleistung zur Erbringung ihrer Beratungsleistungen Anspruch auf Bezahlung des vereinbarten Honorars durch den Auftraggeber. Die Honorarhöhe richtet sich nach der schriftlichen oder mündlichen Vereinbarung mit dem Kunden.

(2)  Wird nach Erteilung des Auftrags dessen Ausführung durch den Auftraggeber verhindert (z.B. wegen Kündigung), so haben Leybold Strategy Consultants gleichwohl Anspruch auf das vereinbarte Honorar.

(3)  Leybold Strategy Consultants könne die Fertigstellung ihrer Leistung von der vollen Befriedigung ihrer Honoraransprüche abhängig machen. Die Beanstandung der Arbeiten der Leybold Strategy Consultants berechtigt, außer bei offenkundigen Mängeln, nicht zur Zurückhaltung der ihr zustehenden Vergütungen.

(4)  Sofern nicht anders vereinbart, gilt als Zahlungsmodalität die Begleichung der Rechnung innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum, ohne Abzug von Skonto.

§ 9 Beanstanden von Rechnungen

(1)  Beanstandungen einer Rechnung werden nur dann berücksichtigt, wenn sie innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum in schriftlicher Form an die Leybold Strategy Consultants gerichtet werden. Wird innerhalb dieser Frist keine Beanstandung in der oben angegebenen Form eingereicht, wird stillschweigendes Einverständnis des Auftraggebers mit der Rechnung und ihrem Inhalt vorausgesetzt.

(2)  Die Beanstandung einer Rechnung entbindet nicht von der Zahlungsverpflichtung innerhalb des vorgegebenen Zeitraums.

§ 10 Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

(1)  Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich daraus ergebenden Ansprüche gilt nur deutsches Recht, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

(2)  Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Augsburg.
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